Viele Firmen existieren nur auf dem Papier
Eine Litauerin hatte 1993 in Klaipeda eine selbständige Arbeit angemeldet. Sie hatte die deutsche Abstammung. Seit 1994 wohnt sie in Deutschland. 1996 erhielt sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Darum konnte ihre litauische Staatsangehörigkeit nicht behalten. In Litauen war sie Ausländerin. Als Ausländerin brauchte sie für die selbständige Arbeit in Litauen eine Erlaubnis der Stadt Klaipeda. Weil sie in Litauen nicht mehr arbeiten wollte, hat sie die Erlaubnis nicht beantragt. Den litauischen Behörden wurde mitgeteilt, dass sie in Litauen nicht mehr arbeiten will. Darum beantragte sie keine Erlaubnis für die selbständige Arbeit.
Im November 2016 erfuhr die Deutsche, dass sie in staatlichen Listen immer noch als selbständige Arbeiterin geführt wird. In Litauen gibt es wohl noch sehr viele solcher Karteileichen. Der litauischen Wirtschaft geht schlechter als man meint.
Autor: Wilhelm Klumbies